Allgemeine Bedingungen für Hardwareverkauf, Softwareüberlassung und Erbringung von Dienstleistungen
1. Gegenstand dieser Bedingungen, Auftragsannahme
1.1 Für alle Angebote, Leistungen und Verträge der Firma Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. bzgl. Kauf, Beratung, Organisation, Entwicklung und Programmierung von EDV-Systemen, einschließlich Systemlösungen, Systemanalysen, -erweiterungen und modifikationen, gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, Ihnen wird hiermit widersprochen.
1.2 Die vorliegenden Bedingungen werden vom Kunden auch für weitere von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. zu erbringende Leistungen anerkannt, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Auftragsannahme
2.1 Angebote von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. und dürfen ohne Zustimmung von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
2.2 Zum Vertragsschluss kommt es durch schriftliche Annahmeerklärung des Angebots oder durch Leistungserbringung von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH.
2.3 In diesem Fall, dass sich die Dauer eines Projektes durch ein Verschulden des Kunden verzögert, behält sich Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. vor, vereinbarte Preise in dem Umfang zu erhöhen, wie sich Gehälter, Einkaufspreise oder ähnliche Beschaffungskosten im Laufe der eingetretenen Verzögerung erhöht haben.
2.4 Die Erstellung von System- oder Programmdokumentationen gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich gegen gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart worden ist.
3. Durchführung der Leistungen
3.1 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der kurzfristig die notwendigen Informationen und Entscheidungen geben oder sie herbeiführen kann. Sämtliche Willenserklärungen des Kunden in bezug auf die Durchführung des Projekts oder die Erbringung der Leistung sind nur dann für Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. verbindlich, wenn sie vor dem benannten Ansprechpartner abgegeben worden sind.
3.2 Bestehen die Leistungen von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. aus mehreren Teilen oder sind die Leistungen Bestandteil eines Gesamtprojekts, so werden der Kunde und Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. einen Projektplan mit den Abhängigkeiten der Teilprojekte voneinander und deren Termine zur Fertigstellung definieren.
3.3 Sollten im Lauf der Projektabwicklung neue Releasestände entstehen und werden aufgrund dessen Anpassungsarbeiten erforderlich, so sind diese vom Kunden zu den üblichen Stundensätzen gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH zu vergüten, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird. Dadurch entstehende Verzögerungen führen zu einer entsprechenden Verschiebung der vorgesehenen Termine.
3.4 Sind Dritte an der Leistungserbringung für Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH beteiligt, so kann ein Verzug oder eine Nicht- oder Schlechterfüllung dieser Dritten nicht zum Nachteil von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH geltend gemacht werden.
3.5 Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. wird die von ihr zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik ausführen. Art und Weise der Durchführung sowie Arbeitsort bestimmt Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH.
3.6 Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Systemvoraussetzungen für den Einsatz von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. gelieferten Programme gegeben sind. Sollten sich dadurch ein Fehlen dieser Voraussetzungen Verzögerungen im Projektablauf oder zusätzliche Kosten ergeben, so geht dies zu Lasten des Kunden.
3.7 Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass er seine Mitwirkungspflichten, insbesondere bei der Durchführung von Projekten, termingerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall, so kann Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4. Installation
Die Installation wird von dem Kunden vorgenommen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wenn die Durchführung der Installation durch Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. vereinbart wird, so hat er Kunde dafür zu sorgen, dass der Installationsort mit üblichen Transportmitteln erreichbar ist und auch sonstige Bedingungen für die Installation, wie z.B. genügend Arbeitsraum, Stromversorgung usw., gegeben sind.
5. Änderungsverlangen
5.1 Verlangt der Kunde schriftlich Änderungen der von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. zu erbringenden Leistungen, so wird Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. einem solchen Änderungsverlangen nachkommen, es sei denn, dies ist ihr im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeiten unzumutbar.
5.2 Wenn das Änderungsverlangen zu einem erhöhten Aufwand seitens Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. führt, bedarf es einer einvernehmlichen schriftlichen Anpassung der vertraglichen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und eventuell vereinbarter Fristen.
6. Abnahme von werkvertraglichen Leistungen
6.1 Innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen angezeigt hat, wird der Kunde die Abnahme schriftlich erklären oder zusammen mit Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. auf der Datenverarbeitungsanlage des Kunden eine Funktionsprüfung durchführen.
6.2 Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistungen in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllen.
6.3 Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen werden in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten und von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. beseitigt. Danach ist die Abnahme wie oben geschildert durchzuführen.
6.4 Nicht wesentliche Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Insoweit wird auch keine weitere Funktionsprüfung durchgeführt.
6.5 Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären.
6.6 Die von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. zu erbringenden Leistung gelten als abgenommen, wenn die Funktionsprüfung innerhalb der genannten Frist von 10 Kalendertagen aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt wird, wenn der Kunde nach erfolgreicher Funktionsprüfung die Abnahme nicht unverzüglich schriftlich erklärt, wenn er die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht hinreichend konkretisiert oder wenn er die von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. erbrachten Leistungen nutzt.
6.7 Einzelne Teilleistungen können gesondert geprüft und abgenommen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
6.8 Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Dauer der Funktionsprüfung können separat schriftlich vereinbart werden.
7. Vergütung
7.1 Die von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. im Angebot oder an anderer Stelle genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackungs- und Frachtkosten- und Übernachtungskosten gemäß den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste.
7.2 Sofern eine Vergütung nicht vereinbart ist, wird die von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. aufgewandte Arbeitszeit mit den Stunden- oder Tagessätzen entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zzgl. Mehrwertsteuer vergütet.
7.3 Die Zahlung wird ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum fällig.
7.4 Dienstleistungen seitens Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH., die vereinbart, vom Kunden aber nicht abgerufen werden, sind nach angemessener Fristsetzung durch Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. vom Kunden gleichwohl zu vergüten.
7.5 Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens - Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Nationalbank zu zahlen, mindestens jedoch 12%.
7.6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.7 Gegenstände, die an den Kunden zu übereignen sind, verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH.
8. Gewährleistung für kauf- oder werkvertragliche Leistungen
8.1 Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. gewährleistet, dass ihre Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlich oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Werts oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern völlig freies Softwareprogramm zu erstellen.
8.2 Maßgeblich für den Funktionsumfang und die Sollbeschaffenheit der von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. gelieferten Programme sind die Programmhandbücher und Funktionsbeschrei-bungen, die Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. dem Kunden mit dem Angebot oder auf Wunsch zukommen lässt. Dem Kunden wird vor Vertragsabschluß Gelegenheit gegeben, sich durch Referenz- oder Testinstallationen ein genaues Bild vom Leistungsspektrum der Programme zu verschaffen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Leistungen, die nicht auch Leistungsinhalt dieser Referenz- oder Testinstallationen waren. Berichtsanpassungen, also Geschäftsbelege des Kunden, werde so ausgeführt, wie in der Anlage zum Angebot als Anlage beigefügt.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Übergabe der jeweiligen Leistungen oder Teilleistung.
8.4 Mängel, die nicht schon in einer Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu melden. Rügt der Kunde mehrere Mängel, so hat er sämtliche Mängel in einer umfassenden und vollständigen Auflistung darzulegen.
8.5 Reproduzierbare Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt oder nicht von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. zu vertreten ist, kann Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. eine Aufwandserstattung nach allgemeinen Stundensätzen zuzüglich notwendiger Auslagen verlangen.
8.6 Soweit möglich und angemessen, kann Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. bis zur endgültigen Behebung des Mangels eine Zwischenlösung zur Verfügung stellen.
8.7 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. die von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. erbrachten Leistungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die Änderung verursacht worden sind. Stellt sich heraus, das Störungen und Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, so ist Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. berechtigt, die durch die Fehlersuche entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8.8 Werden erhebliche Mängel von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. nicht innerhalb von vier Wochen ab Eingang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige behoben oder durch eine angemessene Zwischenlösung aufgefangen, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf kann der Kunde den Vertrag in bezug auf die mangelhaften Leistungen rückgängig machen oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
9. Verzug
9.1 Bei sämtlichen Terminen und Fristen, die von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. genannt werden, handelt es sich um Schätzwerte. Ein Termin wird erst dann verbindlich, wenn der Kunde insoweit nochmals eine angemessene Frist zu Erfüllung gesetzt hat und seinerseits zu einer Verzögerung nicht beigetragen hat.
9.2 Kommt Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. mit Ihren Leistungen schuldhaft um mehr als 30 Kalendertage in Verzug, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und androhen, dass er nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist von dem Vertrag in bezug auf die Leistung, mit der sich Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. im Verzug befindet, zurücktreten werde. Ein Rücktritt vom gesamten Vertrag ist nur zulässig, wenn die Teilerfüllung für den Kunden nicht von Interesse ist.
9.3 Die Haftung für den Einsatz des Verzugsschadens wird pro Woche auf 1 % der Vergütung für diejenigen Leistungen beschränkt, die nicht vertragsmäßig genutzt werden können, höchstens jedoch auf 10% der für die Gesamtleistung vereinbarten Vergütung. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.
9.4 Kommt der Kunde mit seine Zahlungspflichten in Verzug, so wird Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. von Ihren weiteren Leistungspflichten einschließlich Softwarepflege und eventueller weiterer vereinbarter Leistungen frei.
10. Nutzungsrechte, Schutzrechte
10.1 Sämtliche schutzfähigen Rechte, die bei der Durchführung der Leistungen eventuell entstehen, verbleiben bei Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Recht, die von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. überlassene Software an dem jeweiligen Betriebsstandort, für den sie erbacht wurden, auf sämtliche Nutzungsarten zu nutzen. Die Nutzung an anderen Standorten des Kunden oder die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. Der Sourcecode verbleibt im Eigentum von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH., wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
10.2 Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. ist nicht bekannt, dass die Nutzung der von Ihr erbrachten Leistungen Schutzrechte Dritter verletzt, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Freiheit von Rechten Dritter. Falls die Nutzung Rechte Dritter verletzt, kann Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. nach Ihrer Wahl Leistungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang so ändern, dass Sie aus dem Schutzbereich herausfallen oder die Befugnis erwirken, dass der Kunde sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten nutzen kann. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor.
11. Haftung
11.1 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH., gleich aus welchem Rechtsgrund, werden auf den Nettoauftragswert begrenzt, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.
11.2 Jeglicher Schadensersatz beschränkt sich auf den unmittelbaren Personen- oder Sachschaden. Der Einsatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
11.3 Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
12. Softwarepflege, Schulung
Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. ist bereit, mit dem Kunden gesonderte schriftliche Vereinbarungen über die Pflege von Programmen, die von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. erstellt worden sind, oder über die Schulung der Mitarbeiter des Kunden zu schließen.
13.Vertraulichkeit
Informationen des Kunden, die dieser Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. zur Durchführung der Leistungen übergibt und die als vertraulich gekennzeichnet sind, bleiben Eigentum des Kunden und sind nach Durchführung der Leistungen an den Kunden zurückzugeben. Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. wird diese Informationen vertraulich behandeln und an Dritte nur insoweit weitergeben, wie dies zur Durchführung der Leistungen erforderlich ist.
14. Sonstiges
14.1 Die Parteien verpflichten sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie innerhalb eines Jahres nach deren Beendigung keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben oder einzustellen.
14.2 Im Falle einer Rechtsnachfolge aufseiten von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. gelten die zwischen Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. und dem Kunden geschlossenen Verträge und gehen automatisch auf den Rechtsnachfolger von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. über.
14.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine solche Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten, in Kraft.
14.5 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Klagenfurt.