Allgemeine Bedingungen für Softwarepflege und -service
1. Gegenstand dieser Bedingungen, Auftragsannahme
1.1 Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. führt Softwarepflege und -services gemäß den nachfolgenden Bestimmungen aus.
1.2 Die Mitarbeiter von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch nicht bei Tätigkeiten in den Räumen des Kunden.
2. Umfang der Leistungen
2.1 Mit der nach Ziffer 4.1 zu zahlenden Vergütung sind die folgenden Leistungen von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. abgedeckt:
Entgegennahme von Fehlermeldungen per Hotline, die während der Betriebszeiten von Montag bis Donnerstag 09.00 bis 16.00 Uhr durch den nach Ziffer 3.1 bekannten Ansprechpartner des Kunden fernmündlich oder fernschriftlich abgegeben werden
Überlassung der jeweils jüngsten Programmversion der Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. Software
Aktualisierung und Anpassung der Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. Software an neuere gesetzliche Bestimmungen, soweit diese das Einsatzgebiet des Programms berühren
Behebung von Fehlern, die auf eine nicht sachgerechte Programmbenutzung oder Anwenderfehler zurückzuführen sind
Erwerb von Upgrades von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. zu Sonderkonditionen
Beratung und Schulung in der vertragsgegenständlichen Software von Mitarbeitern des Kunden am Installationsort
Beratung in allen Fragen des Einsatzes oder der Anwendung der Software einschließlich der Weitergabe von Einsatz- und Anwendungserfahrungen aus dem gesamten Benutzerkreis
Die Pflege von für den Kunden erstellter Individualsoftware
3. Durchführung der Pflegeleistungen
3.1 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der kurzfristig die notwendigen Informationen und Entscheidungen geben oder sie herbeiführen kann. Sämtliche Willenserklärungen des Kunden in bezug auf die Erbringung der Leistungen sind nur dann für Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. verbindlich, wenn sie von dem benannten Ansprechpartner abgegeben worden sind.
3.2 Die Pflegeleistungen werden in den Geschäftsräumen von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. während der normalen Arbeitszeit durchgeführt. Sie werden dem Kunden auf einem Datenträger zugesandt. Beratungsleistungen werden telefonisch zur Verfügung gestellt.
3.3 Bei einer Überlassung einer neuen Programmversion wird nur diese Programmversion weitergepflegt, in gleicher Weise wird von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. die zugehörige Dokumentation angepasst. Die neue Dokumentation wird dem Kunden von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. zum Selbstkostenpreis überlassen.
3.5 Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. gelieferten Programme gegeben sind. Sollten sich durch ein Fehlen dieser Voraussetzungen Verzögerungen im Projektablauf oder zusätzliche Kosten ergeben, so geht dies zu Lasten des Kunden.
4. Vergütung
4.1 Für die nach Ziffer 2.1 zu erbringende Leistungen zahlt der Kunde eine separat vereinbarte Pauschalvergütung. Bei einer Erweiterung oder Änderung der zu pflegenden Programme sind die Gebühren anzupassen.
4.2 Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. kann die Gebühren entsprechend der Kostenentwicklung jeweils zum Jahresende anpassen. Bei einer Erhöhung der Pflegepauschale hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen nach Erhalt des Änderungsverlangens.
4.3 Die Vergütung der Pauschalleistungen dieses Vertrages erfolgt rein netto nach Rechnungsstellung durch Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. Rechnungsstellung erfolgt Quartalsweise im voraus.
4.4 Die Verrechnung von Einzelleistungen (wie z.B. Beratungs- und Schulungsleistungen, Formular- und Listenanpassungen, Umprogrammierung und sonstige Änderungen an der zu pflegenden Software) erfolgt nach Arbeitswerten im 10 Minuten Takt. Der Betrag für einen Arbeitswert entspricht dem der aktuellen Preisliste von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH.
4.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige Umstände, die Pflegemaßnahmen erforderlich machen, sind Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. vom Kunden umgehend schriftlich mitzuteilen und so zu dokumentieren, dass eine Rekonstruktion möglich ist.
5.2 Reproduzierbare Fehler an der Software, die auf die vorgeschriebene Weise mitgeteilt wurden, werden von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. beseitigt. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als unmöglich oder unzumutbar, kann Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. eine Ausweichlösung zur Verfügung stellen.
5.3 Durchgeführte Mängelbeseitigungen werden von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. protokolliert und sind vom Kunden zu bestätigen.
5.4 Ein Anspruch auf Mängelbeseitigung besteht nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. die von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. erbrachten Leistungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die Änderung verursacht worden sind. Stellt sich heraus, dass Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, so ist Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. berechtigt, die durch die Fehlersuche entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
5.5 Alle weitergehenden Ansprüche gegen Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
6. Rechte am Arbeitsergebnis, Geheimhaltung
6.1 Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. überträgt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Recht, die von Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. überlassenen neuen Programmversionen an dem jeweiligen Betriebsstandort, für dem Sie überlassen wurden, auf sämtliche Nutzungsarten zu nutzen. Die zwischen den Parteien für die Überlassung der zu pflegenden Software getroffenen Vereinbarungen gelten für die neuen Programmversionen in gleicher Weise fort.
6.2 Hypersoft EDV Projektmanagement GmbH. wird alle Daten, Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt sind und vom Kunden als vertraulich gekennzeichnet sind auch als vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung weiter.
7. Vertragsdauer
7.1 Die Verpflichtung zur Erbringung der Pflegeleistungen und die Zahlungsverpflichtungen beginnen mit erfolgter Installation der zu pflegenden Standardsoftware. Der Vertrag besteht mindestens bis zum 31. 12. des darauffolgenden Jahres und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
7.2 Die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus dringendem Grund bleibt unberührt. Ein solcher dringender Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht um mehr als 30 Tage in Verzug gerät oder über sein Vermögen das Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird.
8. Allgemeine Bestimmungen
8.1 In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten in bezug auf die Pflege der Software geregelt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine solche Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten, in Kraft.
8.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Klagenfurt.